Notruf

Ob bei einem Feu­er, einem Unfall oder einer ande­ren Not­si­tua­ti­on, mit dem EU-wei­­t ein­heit­li­chen gebüh­ren­frei­en Not­ruf 112 errei­chen Sie Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst oder Polizei.

Absetzen eines Notrufs

Schnel­le und pro­fes­sio­nel­le kann nur wirk­sam wer­den, wenn Augen­zeu­gen eines Unfalls, eines Bran­des oder eines ande­ren Scha­dens­er­eig­nis­ses sofort Hil­fe rufen und anschlie­ßend bei Unfäl­len sofort ers­te lebens­ret­ten­de Maß­nah­men ergrei­fen. Damit die Leit­stel­le schnell Hil­fe schi­cken kann, soll­ten eini­ge Punk­te beach­tet werden:

  • Wo ist der Einsatzort?
  • Geben Sie die genaue Anschrift und evtl. Beson­der­hei­ten bei der Anfahrt an
  • Wer ruft an?
  • Nen­nen Sie Ihren Namen und eine Tele­fon­num­mer, unter der Sie für Rück­fra­gen erreich­bar sind.
  • Was ist passiert?
  • Beschrei­ben Sie genau was pas­siert ist.
  • Wie­vie­le Verletzte?
  • Nen­nen Sie eine mög­lichst genaue Anzahl der betrof­fe­nen Per­so­nen (ver­letzt, ein­ge­schlos­sen oder vermisst).
  • War­ten auf Rückfragen.
  • Grund­sätz­lich been­det der Leit­stel­len­dis­po­nent das Gespräch — War­ten Sie daher ab, ob die­ser noch Fra­gen an Sie hat.

Notruf per Notruftelefon

In Bahn­hö­fen, an Fern­stra­ßen und auf öffent­li­chen Plät­zen ste­hen Not­ruf­te­le­fo­ne für das Abset­zen eines Not­rufs zur Ver­fü­gubng. An Auto­bah­nen soll­te immer die Fahrt­rich­tung und, falls bekannt, die Kilo­me­ter­an­ga­be mit­ge­teilt wer­den. Die Not­ruf­säu­len an den Bun­des­au­to­bah­nen in Deutsch­land über­mit­teln bei einem Not­ruf auto­ma­tisch die Geo­da­ten zum Stand­ort der getä­tig­ten Not­ruf­säu­le. Zur Sicher­heit soll­ten jedoch auch hier die Fahrt­rich­tung und die Kilo­me­ter­an­ga­be mit­ge­teilt wer­den. Die Rich­tung zur nächst­ge­le­ge­nen Not­ruf­säu­le ist durch schwar­ze Pfei­le an den Leit­pfos­ten oder Leit­schie­nen gekenn­zeich­net. Die­se Not­ruf­säu­len sind in Deutsch­land an den Not­ruf der Auto­ver­si­che­rer ange­schlos­sen, in Öster­reich an die Stra­ßen­meis­te­rei der ASFINAG und in der Schweiz an die zustän­di­ge Ver­kehrs­leit­zen­tra­le der Polizei.
(Quel­le: Wikipedia)

Notruf für Hörbehinderte

Men­schen mit Hör- oder Sprach­be­hin­de­rung kön­nen ein Not­­fall-Fax zu nut­zen, auf dem im Not­fall ledig­lich die Art der gewünsch­ten Hil­fe ange­kreuzt und das Fax abge­sen­det wird.

Die aktu­el­len Not­ruf­num­mern für Hei­den­rod und Umge­bung fin­den Sie in der wöchent­lich erschei­nen­den Aus­ga­be der Hei­den­ro­der Nachrichten.

Was geschieht, wenn Sie die 112 wählen?

Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst errei­chen Sie ohne Orts­vor­wahl unter der gebüh­ren­frei­en Not­ruf­num­mer 112 — sowohl aus dem Fest­netz als auch über Mobil­funk (nur mit ein­ge­leg­ter und betriebs­be­rei­ter SIM-Kar­­te). Sie wer­den bei Ihrem Anruf mit der für Ihren Stand­ort zustän­di­gen Inte­grier­ten Leit­stel­le ver­bun­den. Dort nimmt ein sog. Dis­po­nent Ihren Not­ruf ent­ge­gen, egal ob Sie die Feu­er­wehr, einen Ret­tungs­wa­gen oder einen Not­arzt benötigen.

Im Ein­satz­fall wer­den wir von der Leit­stel­le in Bad Schwal­bach über sog. Funk­mel­de­emp­fän­ger alar­miert. Die im Feu­er­wehr­jar­gon genann­ten „Mel­der“ oder „Pie­per“ wer­den von uns stän­dig mit­ge­führt. Ein­satz­kräf­te der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr sind ehren­amt­lich tätig. Dies bedeu­tet, dass wir uns nicht, wie bei­spiels­wei­se bei einer Berufs­feu­er­wehr, stän­dig in unse­rem Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus auf­hal­ten, son­dern uns im Alarm­fall in der Regel an Orten befin­den, die der Leit­stel­le nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hau­se, am Arbeits­platz oder unterwegs.

Nach­dem der Alarm bei einer mehr oder weni­ger gro­ßen Anzahl von Emp­fän­gern in Form eines Alarm­tons und einer kur­zen Sprach­mit­tei­lung über die Art des Ein­sat­zes ange­kom­men ist, bege­ben wir uns schnellst­mög­lich, d. h. meist mit dem Pri­­vat-Pkw zum Feu­er­wehr­haus. Dort rüs­ten wir uns mit unse­rer Schutz­aus­rüs­tung aus und beset­zen die Einsatzfahrzeuge.

Von der Alar­mie­rung bis zum Ein­tref­fen am Gerä­te­haus und Aus­rü­cken unse­rer Ein­satz­kräf­te ver­ge­hen im Schnitt 4,5 Minu­ten. Die Hils­frist, also das Ein­tref­fen der Ret­tungs­kräf­te am Ort des Gesche­hens, beträgt 10 Minuten.