Ausbildung

Gefähr­li­che Brand­ein­sät­ze und die stei­gen­de Zahl und Viel­falt von tech­ni­schen sowie Gefahr­gut­ein­sät­zen stel­len hohe Anfor­de­run­gen an Mann­schaf­ten und Füh­rungs­kräf­te der Feu­er­wehr. Eine fun­dier­te Feu­er­wehraus­bil­dung bil­det die Wis­sens­grund­la­ge, um den Gefah­ren des akti­ven Feu­er­wehr­diens­tes begeg­nen zu können.

Ausbildung Truppmann (Teil I)

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In der Regel wird in der hei­mi­schen Feu­er­wehr im ers­ten Jahr das prak­ti­sche “Hand­werk” eines Feu­er­wehr­man­nes mit den wich­tigs­ten theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Grund­la­gen erlernt. 

Ausbildung Truppmann (Teil II)

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Danach geht es auf den Grund­lehr­gang. Eine 16-stün­di­ge Sani­täts­aus­bil­dung als Erst­hel­fer an Unfall­stel­len, wie sie für den Füh­rer­schein­er­werb erfor­der­lich ist, ist nach­zu­wei­sen und fließt in die 70 Aus­bil­dungs­stun­den mit ein. Ent­spre­chend der Feu­er­wehr-Dienst­vor­schrift (FwDV) 2 “Aus­bil­dung der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr” wird den Lehr­gangs­teil­neh­mern Basis­wis­sen und grund­le­gen­de Tätig­kei­ten einer Truppfrau/eines Trupp­man­nes in den tak­ti­schen Ein­hei­ten (Trupp, Staf­fel, Grup­pe) ver­mit­telt, so dass sie befä­higt sind, die Funk­ti­on der Truppfrau/des Trupp­man­nes unter Anlei­tung wahr­zu­neh­men und an Ein­sät­zen aktiv mit­zu­wir­ken. Der Grund­aus­bil­dungs­lehr­gang als zwei­ter Teil der Trupp­mann­aus­bil­dung schließt mit einer theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prüfung.

Lehrgangsinhalte (Auszug):

  • Rechts­grund­la­gen und Orga­ni­sa­ti­on der Feuerwehr
  • Rech­te und Pflich­te des Feuerwehrdienstleistenden
  • Auf­ga­ben, Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Bren­nen und Löschen
  • Fahr­zeug­kun­de
  • Gerä­te­kun­de: Per­sön­li­che Ausrüstung
  • Gerä­te­kun­de: Lösch­ge­rä­te, Schläu­che, Armaturen
  • Ret­tungs­ge­rä­te
  • Gerä­te­kun­de: Gerä­te für die ein­fa­che Tech­ni­sche Hilfeleistung
  • Ret­tung von Personen
  • Lösch­was­ser­ver­sor­gung
  • Ein­hei­ten im Löscheinsatz
  • Ein­hei­ten im Hilfeleistungseinsatz
  • Ver­hal­ten bei Gefahr
  • Unfall­ver­si­che­rung
Der Grund­aus­bil­dungs­lehr­gang als zwei­ter Teil der Trupp­mann­aus­bil­dung schließt mit einer theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prüfung.

Und wie geht es danach weiter?

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Nach der Grund­aus­bil­dung, die die Basis für den Feu­er­wehr­dienst bil­det, besucht jedes Feu­er­wehr­mit­glied Fach­lehr­gän­ge, um spe­zi­el­le Fähig­kei­ten zu erler­nen. Dazu zäh­len z.B. Funk­lehr­gang, Maschi­nis­ten­lehr­gang sowie Lehr­gän­ge zur Tech­ni­schen Hil­fe­leis­tung und zum Umgang mit Gefahr­gut. Da gera­de der Atem­schutz in den letz­ten Jah­ren eine immer wich­ti­ge­re Rol­le im Feu­er­wehr­ein­satz ein­nimmt, ist die Aus­bil­dung zum/zur Atemschutzgeräteträger/in ein wesent­li­cher Bestand­teil der Aus­bil­dung in der Feu­er­wehr Kemel.

Dar­über hin­aus besteht die Mög­lich­keit, einen Lkw-Füh­rer­schein der Klas­se C‑CE zu erwerben.

Die Aus­bil­dung fin­det in der ört­li­chen Feu­er­wehr bei regel­mä­ßi­gen Übun­gen und Unter­richts­ver­an­stal­tun­gen sowie auf Lehr­gän­gen des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses statt. Füh­rungs­lehr­gän­ge (z. B. Grup­pen­füh­rer) wer­den durch die Lan­des­feu­er­wehr­schu­le in Kas­sel angeboten.