Wespennester

Mit dem Beginn der wär­me­ren Jah­res­zeit gehen bei der Feu­er­wehr fast täg­lich Anru­fe ein, in denen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wegen Wespen‑, Hor­­nis­­sen- oder Bie­nen­nes­tern und Wild­bie­nen im Haus oder Gar­ten hil­fe­su­chend an uns wen­den. Ein Tätig­wer­den der Feu­er­wehr ist in die­sen Fäl­len jedoch nur unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen möglich.

Der Auf­ga­ben­be­reich der Feu­er­wehr umfasst unter ande­rem die Tech­ni­sche Hil­fe bei Unglücks­fäl­len und sons­ti­gen Not­fäl­len, soweit die Hil­fe­leis­tung im öffent­li­chen Inter­es­se liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Ver­zug ist oder tech­ni­sche Hilfs­mit­tel oder Fach­kennt­nis­se benö­tigt wer­den, die nur bei der Feu­er­wehr vor­han­den sind. Wei­ter­hin ist es erfor­der­lich, dass die Hil­fe nicht oder nicht in der not­wen­di­gen Schnel­lig­keit durch Drit­te geleis­tet wer­den kann und auch kei­ne Selbst­hil­fe der Betrof­fe­nen mög­lich ist.

Durch die Feu­er­wehr darf das Besei­ti­gen von Insek­ten nur als kos­ten­pflich­ti­ger Ein­satz vor­ge­nom­men wer­den, wenn fol­gen­de drei Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Es liegt eine kon­kre­te “Gefahr im Ver­zug” (Not­fall) durch das Wes­pen­nest vor.
  • Es kann nicht oder nicht in der not­wen­di­gen Schnel­lig­keit durch eine gewerb­li­che Schäd­lings­be­kämp­fungs­fir­ma Hil­fe geleis­tet wer­den.
  • Selbst­hil­fe der Betrof­fe­nen ist nicht mög­lich. Wegen der Eigen­ge­fähr­dung bei der Besei­ti­gung eines Wes­pen­nes­tes schließt sich die Selbst­hil­fe der Betrof­fe­nen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffent­li­ches Inter­es­se mehr gege­ben, wenn die Gefahr, die von einem Wes­pen­nest aus­geht, bereits durch Absperr­maß­nah­men abge­wen­det ist und end­gül­tig dann mit Hil­fe eines Schäd­lings­be­kämp­fers besei­tigt wer­den kann.

Ver­hal­ten bei Insektenstichen

Wes­pen und Hor­nis­sen sind außer­halb ihres Nest­be­rei­ches nicht aggres­siv. Wäh­rend der Fut­ter­su­che über­wiegt nor­ma­ler­wei­se das Flucht­ver­hal­ten und die Tie­re ste­chen nur, wenn sie sich bedroht füh­len. Auch sind Wes­pen und Hor­nis­sen nicht gif­ti­ger als Honig­bie­nen. Im Gegen­teil: Das Gift der Honig­bie­ne ist etwa um das Vier­fa­che stär­ker als Wes­­pen- oder Hor­nis­sen­gift. Wes­pen, Hor­nis­sen und Hum­meln ste­chen nur, wenn sie sich bedroht füh­len, z. B., wenn sie am Nest gestört wer­den, wenn sie ein­ge­klemmt (Knie­keh­le, Ach­sel, Arm­beu­ge, Hosen­bei­ne) oder fest­ge­hal­ten wer­den oder in den Mund gera­ten. Die ein­zeln leben­den Wild­bie­nen, z. B. die im Boden nis­ten­den Sand­bie­nen oder die in klei­nen Mau­er­öff­nun­gen, Bohr­lö­chern oder mor­schem Holz nis­ten­den Mau­er­bie­nen ver­su­chen meist nur zu ste­chen, wenn man sie fest­hält oder sie in der Klei­dung gefan­gen sind. Des­halb auf­pas­sen, wo man sich hin­setzt, vor­sich­tig essen und Trink­ge­fä­ße im Frei­en abde­cken oder Stroh­halm benut­zen. Die Weib­chen von Wes­pen und Hor­nis­sen tra­gen einen Wehr­sta­chel, mit dem sie sich und ihre Brut ver­tei­di­gen. Bei einem Stich ver­lie­ren sie ihren Sta­chel nicht – anders als die Bienen.

Für gesun­de Men­schen ist ein Stich zwar läs­tig, aber nicht gefähr­lich. Selbst nach zahl­rei­chen Sti­chen sind kei­ne Ver­gif­tun­gen mit even­tu­ell töd­li­chem Aus­gang zu erwar­ten. Den Sta­chel mög­lichst schnell entfernen.

Ach­tung: Den Sta­chel nicht mit den Fin­gern her­aus­zie­hen (da sonst das rest­li­che Gift aus der Gift­drü­se in die Ein­stich­stel­le gedrückt wird), son­dern mit dem Fin­ger­na­gel weg­krat­zen. Leicht abbin­den (so dass der Puls noch fühl­bar ist). Der anfäng­li­che Schmerz nach einem Stich und die loka­le Schwel­lung sind nor­ma­le Reak­tio­nen. Sie gehen nach eini­ger Zeit von selbst zurück. Küh­len Sie die Ein­stich­stel­le mit Eis­beu­teln oder kal­ten Umschlä­gen. Bei Sti­chen im Hals- und Mund­be­reich sicher­heits­hal­ber einen Arzt auf­su­chen. Das Lut­schen von Eis und kal­te Umschlä­ge kön­nen Schwel­lun­gen im Hals- und Mund­be­reich ver­rin­gern. Wer­den Klein­kin­der von Bie­nen, Wes­pen oder Hor­nis­sen gesto­chen, ist eben­falls unver­züg­lich ein Arzt aufzusuchen.

Zu kri­ti­schen Reak­tio­nen kann es nur dann kom­men, wenn Men­schen auf bestimm­te, in den Misch­gif­ten ent­hal­te­ne Eiweiß­kör­per stark all­er­gisch reagie­ren (Kreis­lauf­pro­ble­me, Herz­ra­sen, Atem­not, Nes­sel­sucht oder Anzei­chen eines Schocks) oder der Stich in den Rachen erfolgt. Hier ist sofor­ti­ge ärzt­li­che Hil­fe erfor­der­lich – am bes­ten den Not­arzt alarmieren!

Not­ruf: 112 oder 19222