Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch Wartungsarbeiten ausgelöst. Der Einsatz konnte noch vor unserem Ausrücken abgebrochen werden.
Erneut löste die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel aus. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch einen technischen Defekt ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch Kochdünste ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch angebranntes Kochgut ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in einem Sonderobjekt in Bad Schwalbach löste durch angebrannte Speisen aus. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Meldung über eine unklare Rauchentwicklung, lokalisiert aus großer Entfernung im Bereich des Windparks Kemel, konnte von uns aus der Nähe betrachtet als bestimmungsgemäß arbeitender Schornstein auf einem Firmengelände identifiziert werden.
Die Brandmeldeanlage im Amtsgericht Bad Schwalbach löste ohne erkennbaren Grund in einem Treppenhaus aus,
Die Einsatzmeldung über einen umgestürzten Baum auf der B260 konnte nach Kontrolle des Einsatzabschnittes nicht bestätigt werden.
Ein ungewöhnlicher Geruch in einem Mehrfamilienhaus in Springen stellte sich nach der Erkundung der Einsatzkräfte als Fehlalarm heraus.