Einsatzart: Fehlalarm

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel lös­te ohne erkenn­ba­ren Grund aus. Ein Ein­grei­fen durch die Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Alarm­mel­dung eines E‑Call Not­ruf­sys­tems eines Klein­trans­por­ters in Kemel konn­te vor Ort als ver­se­hent­li­che Betä­ti­gung des Sys­tems veri­fi­ziert wer­den. Ein Ein­satz der Feu­er­wehr war somit nicht erforderlich.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch Koch­düns­te aus­ge­löst. Ein Ein­grei­fen durch die Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Ein Anru­fer mel­de­te von Michel­bach aus eine Rauch­ent­wick­lung im Wald­be­reich bei Laufenselden.  Durch eine groß­flä­chi­ge Erkun­dung konn­ten wir kei­ne Brand­stel­le aus­fin­dig machen. Sehr wahr­schein­lich kam es durch Arbei­ten auf einem Feld zur Staub­ent­wick­lung, die der Mel­den­de sah.

Ein auto­ma­ti­sier­ter Not­ruf (E‑Call) ließ ein Ver­kehrs­un­glück in Map­pers­hain ver­mu­ten. Durch die Ein­satz­kräf­te vor Ort konn­te kein Ver­kehrs­un­fall fest­ge­stellt werden. 

Der Bereich des aus­ge­lös­ten Brand­mel­ders der Brand­mel­de­an­la­ge der „Vil­la Bro­si­us“ in Lau­fen­sel­den wur­de durch die Ein­satz­kräf­te der Feu­er­wehr Lau­fen­sel­den kon­trol­liert. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Ein jun­ger Fal­ke ver­such­te, den Weg in einen Nist­kas­ten an einem Ein­fa­mi­li­en­haus in Hup­pert zu fin­den. Da sich das Tier ent­ge­gen der ers­ten Ver­mu­tung in kei­ner Zwangs­la­ge befand, war ein Ein­satz der Feu­er­wehr nicht notwendig.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch War­tungs­ar­bei­ten aus­ge­löst. Der Ein­satz konn­te noch vor unse­rem Aus­rü­cken abge­bro­chen werden.

Erneut lös­te die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel aus. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch einen tech­ni­schen Defekt aus­ge­löst. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.