Einsatzart: Fehlalarm

Eine gemel­de­te Rauch­ent­wick­lung konn­te nicht bestä­tigt wer­den. Der Bereich wur­de von einer Droh­ne der Feu­er­wehr Nie­dern­hau­sen ohne Fest­stel­lung kontrolliert. Durch den par­al­lel lau­fen­den Ein­satz in Bad Schwal­bach wur­den Kräf­te von dort zurück nach Kemel verlegt.  Aktu­ell sind alle Hei­den­ro­der Feu­er­wehr­ein­hei­ten…

Brand­mel­der­ein­lauf in einem Son­der­ob­jekt in Grebenroth. Der Bereich, in dem der Brand­mel­der aus­ge­löst hat­te, wur­de durch die Feu­er­wehr kon­trol­liert. Es konn­te kein Scha­dens­er­eig­nis fest­ge­stellt werden.

Ein pri­va­ter Rauch­mel­der lös­te in einer Woh­nung aus. Die ers­ten Ein­satz­kräf­te vor Ort konn­ten nach Betre­ten der Woh­nung kei­nen Aus­lö­se­grund des Rauch­warn­mel­ders feststellen.

Brand­mel­der­ein­lauf in einem Son­der­ob­jekt in Lau­fen­sel­den. Der Bereich, in dem der Brand­mel­der aus­ge­löst hat­te, wur­de durch die Feu­er­wehr kon­trol­liert. Es konn­te kein Scha­dens­er­eig­nis fest­ge­stellt werden.

Die zuerst ein­ge­trof­fe­ne Feu­er­wehr­ein­heit konn­te ange­brann­te Spei­sen als Grund für die Aus­lö­sung der Brand­mel­de­an­la­ge feststellen.

Eine Rauch­ent­wick­lung wur­de im Bereich Stee­ger­hof gemel­det. Nach der Erkun­dung fand die ört­li­che Ein­heit aller­dings kei­ne Scha­dens­stel­le, sodass wir nach kur­zer Zeit wie­der ein­rü­cken konnten.

Die zuerst ein­ge­trof­fe­ne Feu­er­wehr­ein­heit konn­te Bau­ar­bei­ten als Grund für die Aus­lö­sung der Brand­mel­de­an­la­ge feststellen.

Vor dem Gelän­de eines Ent­sor­gungs­un­ter­neh­mens wur­de ein pie­pen­der Warn­ton ver­nom­men. Der Betrei­ber hat mit einer Wär­me­ka­me­ra der Hal­le den Bereich kon­trol­liert und konn­te kei­ne Hin­wei­se auf einen Brand fest­stel­len. Kein Ein­satz für die Feuerwehr.

Eine gemel­de­te Rauch­ent­wick­lung stell­te sich als Nutz­feu­er auf einer Bau­stel­le her­aus. Kein Ein­satz für die Feuerwehr.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft Tau­nus­ka­ser­ne Kemel lös­te ohne erkenn­ba­ren Grund aus. Ein Ein­grei­fen durch die Feu­er­wehr war nicht erforderlich.