Einsatzart: Fehlalarm

Ein jun­ger Fal­ke ver­such­te, den Weg in einen Nist­kas­ten an einem Ein­fa­mi­li­en­haus in Hup­pert zu fin­den. Da sich das Tier ent­ge­gen der ers­ten Ver­mu­tung in kei­ner Zwangs­la­ge befand, war ein Ein­satz der Feu­er­wehr nicht notwendig.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch War­tungs­ar­bei­ten aus­ge­löst. Der Ein­satz konn­te noch vor unse­rem Aus­rü­cken abge­bro­chen werden.

Erneut lös­te die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel aus. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch einen tech­ni­schen Defekt aus­ge­löst. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in der Flücht­lings­un­ter­kunft ehem. Tau­nus­ka­ser­ne Kemel wur­de durch Koch­düns­te aus­ge­löst. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Brand­mel­de­an­la­ge in einem Son­der­ob­jekt in Bad Schwal­bach lös­te durch ange­brann­te Spei­sen aus. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Mel­dung über eine unkla­re Rauch­ent­wick­lung, loka­li­siert aus gro­ßer Ent­fer­nung im Bereich des Wind­parks Kemel, konn­te von uns aus der Nähe betrach­tet als bestim­mungs­ge­mäß arbei­ten­der Schorn­stein auf einem Fir­men­ge­län­de iden­ti­fi­ziert werden.

Die Brand­mel­de­an­la­ge im Amts­ge­richt Bad Schwal­bach lös­te ohne erkenn­ba­ren Grund in einem Trep­pen­haus aus,

Die Ein­satz­mel­dung über einen umge­stürz­ten Baum auf der B260 konn­te nach Kon­trol­le des Ein­satz­ab­schnit­tes nicht bestä­tigt werden.

Ein unge­wöhn­li­cher Geruch in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in Sprin­gen stell­te sich nach der Erkun­dung der Ein­satz­kräf­te als Fehl­alarm heraus.