Einsatzart: Fehlalarm

Die Brand­mel­de­an­la­ge in einem Son­der­ob­jekt in Bad Schwal­bach lös­te durch ange­brann­te Spei­sen aus. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

Die Mel­dung über eine unkla­re Rauch­ent­wick­lung, loka­li­siert aus gro­ßer Ent­fer­nung im Bereich des Wind­parks Kemel, konn­te von uns aus der Nähe betrach­tet als bestim­mungs­ge­mäß arbei­ten­der Schorn­stein auf einem Fir­men­ge­län­de iden­ti­fi­ziert werden.

Die Brand­mel­de­an­la­ge im Amts­ge­richt Bad Schwal­bach lös­te ohne erkenn­ba­ren Grund in einem Trep­pen­haus aus,

Die Ein­satz­mel­dung über einen umge­stürz­ten Baum auf der B260 konn­te nach Kon­trol­le des Ein­satz­ab­schnit­tes nicht bestä­tigt werden.

Ein unge­wöhn­li­cher Geruch in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in Sprin­gen stell­te sich nach der Erkun­dung der Ein­satz­kräf­te als Fehl­alarm heraus.

Aus­lö­sung der auto­ma­ti­schen Brand­mel­der­an­la­ge im “Bhak­ti Mar­ga” Tagungszentrum Der Bereich, in dem der Brand­mel­der aus­ge­löst hat­te, wur­de durch die Feu­er­wehr Sprin­gen kon­trol­liert. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.

In Lau­fen­sel­den lös­te die auto­ma­ti­sche Brand­mel­den­alage des Pfle­ge­heims Bären­herz — Vil­la Bro­si­us aus.Noch wäh­rend unse­rer Anfahrt mel­de­te die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Lau­fen­sel­den, dass es sich um einen Fehl­alarm handelte.

Der Bereich, aus dem eine unkla­re Rauch­ent­wick­lung zwi­schen Kemel und Wat­zel­hain gemel­det wor­den war, kon­trol­lier­ten wir ohne Fest­stel­lung eines Brandereignisses.

Noch wäh­rend des lau­fen­den Ein­sat­zes bei einem Flä­chen­brand in Wat­zel­hain rück­te ein Fahr­zeug zu einer Tür­öff­nung nach Map­pers­hain aus. Noch auf der Anfahrt stell­te sich der Ein­satz als Fehl­alarm her­aus, sodass die Alarm­fahrt abge­bro­chen wer­den konnte.

Die auto­ma­ti­sche Brand­mel­de­an­la­ge im Tagungs­zen­trum „Bhak­ti Mar­ga“ in Sprin­gen hat­te ausgelöst. Der Bereich, in dem der Brand­mel­der aus­ge­löst hat, wur­de durch die Feu­er­wehr Sprin­gen kon­trol­liert. Ein Ein­grei­fen der Feu­er­wehr war nicht erforderlich.