Die automatische Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft Taunuskaserne Kemel löste bestimmungsgemäß durch angebrannte Speisen aus. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die automatische Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft Taunuskaserne Kemel löste bestimmungsgemäß durch angebrannte Speisen aus. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch Kochdünste ausgelöst. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch Wartungsarbeiten ausgelöst. Der Einsatz konnte noch vor unserem Ausrücken abgebrochen werden.
Erneut löste die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel aus. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch einen technischen Defekt ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch Kochdünste ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch angebranntes Kochgut ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in einem Sonderobjekt in Bad Schwalbach löste durch angebrannte Speisen aus. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Die Brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehem. Taunuskaserne Kemel wurde durch eingebranntes Kochgut ausgelöst. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.