Datum: Freitag, 31.01.2025
Ort: Heidenrod-Kemel, Feuerwehrgerätehaus, An der Römerhalle
Beginn: 18:00 Uhr
Bisheriger Wortlaut:
Ҥ 9 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Sie wird vom
Vorstand durch Veröffentlichung einberufen. Die Veröffentlichung erfolgt durch:
Anzeige im öffentlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde, z. Zt. Aar Bote und Heidenroder Tip
Veröffentlichung auf der Internetseite www.feuerwehr-kemel.de
Einladung per E‑Mail an alle Mitglieder, die eine gültige E‑Mail-Adresse hinterlegt haben.
Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Diese beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung. Die
Tagesordnung setzt der Vorstand fest.”
Neuer Wortlaut:
Ҥ 9 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer Frist von 14 Kalendertagen einberufen. Dies geschieht durch Bekanntmachung
Die Versammlung ist auch ohne Mindestanwesenheit von 50% der Mitglieder der Einsatzabteilung beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 24. Januar 2025 schriftlich an den 1. Vorsitzenden oder die Wehrführung zu richten. Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Aktive Kameraden/innen und Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung bitten wir, in Dienstkleidung zu erscheinen.
Heidenrod-Kemel, den 20.12.2024
gez. Sascha Schneider, 1. Vorsitzender gez. Jörg Weber, Wehrführer